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Finanzierung der Promotion

Am IAMO sind zwei Formen der Finanzierung üblich, eine Eigenfinanzierung ist die Ausnahme.

  • Drittmittel- oder haushaltsfinanzierte Stellen mit Sozialversicherungsbeiträgen (= wissenschaftliche Mitarbeitende mit Promotionsvorhaben). Promovierende erhalten die Möglichkeit, einen Teil ihrer vertraglichen Arbeitszeit zusätzlich zu ihren Arbeitspflichten für Institutsangelegenheiten oder Projektarbeit für die Promotion zu verwenden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), in der Regel nach der Entgeltgruppe 13 (TV-L 13). Die vertragliche Arbeitszeit beträgt mindestens 50 %, in der Regel 65 % eines Vollzeitäquivalents (VZÄ).
  • Stipendien des IAMO oder anderer Fördereinrichtungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind wie wissenschaftliche Mitarbeitende mit Promotionsvorhaben in das Institut integriert, haben Zugang zur gesamten Institutsinfrastruktur und einen Arbeitsplatz. Im Gegensatz zu den wissenschaftlichen Mitarbeitenden sind die Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht verpflichtet, einen Teil ihrer Arbeitszeit für Institutsangelegenheiten zu verwenden. Sie haben grundsätzlich das Recht, ausschließlich an ihrer Promotion zu arbeiten und erhalten die gleichen Qualifizierungsmöglichkeiten wie angestellte Promovierende. Vertragliche Grundlage sind die Stipendienrichtlinien des IAMO oder anderer Fördereinrichtungen.